Infoanlass zur neuen KV-Lehre 2023

Am 25.10.2022 führten wir an der KBL einen Anlass durch, an welchem wir die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner über die anstehende KV-Reform informierten.

Wer noch nicht unter den rund 30 Teilnehmenden anwesend war, hat die Möglichkeit, dem zweiten Termin beizuwohnen. Am 22.11. 2022 werden Rektor Martin Hofmann und Prorektorin Enikö Parrag von der KBL sowie Zita Wyss vom Amt für Berufsbildung den Anlass erneut durchführen. Zudem finden sich die Unterlagen zum Anlass bereits auf unserer Website.

Die Lernorte rücken stärker zusammen

Bildungsgänge werden alle fünf Jahre geprüft. Als die KV-Lehre letztmals unter die Lupe genommen wurde, beschloss man grössere Veränderungen, Sie fallen unter den Begriff KV-Reform 2023. Was die KV-Reform ist, kann unserem ersten Blogeintrag zu diesem Thema entnommen werden (Die KV Reform). Mit der Handlungskompetenzorientierung rücken die drei Lernorte (Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsschule) näher zusammen. Besonders deutlich zeigt sich die Lernortkooperation im von den Lernenden geführten Portfolio. Darin wird zukünftig das eigene lebenslange Lernen reflektiert und dokumentiert. Die Handlungskompetenzorientierung spiegelt sich in den Handlungskompetenzbereichen (HKB) A-E auch im Stundenplan der Lernenden wider. Diese HKB sichern, dass Lernende sich in agilen Arbeits- und Organisationsformen zurechtfinden, dass sie in einem vernetzten Arbeitsumfeld sicher agieren und dass sie unternehmerische Prozesse üben, zu koordinieren. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Gestaltung von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen sowie auf dem Einsatz von Technologien in einer digitalen Arbeitswelt.

Kein Können ohne Wissen

Beim Kochen reicht es nicht aus, ein gutes Rezept zu kennen. Bei der Zubereitung ist Handlungskompetenz gefragt. Die Küchengeräte müssen adäquat bedient werden, das Gericht sollte abgeschmeckt und schön angerichtet werden. In Zukunft wird in der KV-Lehre stärker Können im Fokus stehen. Konkrete Arbeitssituationen rücken ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Jedoch braucht es auch nach wie vor Wissen. Die verschiedenen Lehrpersonen sind also gefordert zusammenzuarbeiten und innerhalb der HKBs Fachkenntnisse so auszuwählen und aufzubereiten, dass die Lernenden beim Erreichen der Handlungsziele ideal unterstützt werden.

Änderungen an der Schule

Auf das verstärkt selbständige Lernen reagiert die KBL auch räumlich. Im obersten Stockwerk wird ein Begegnungsraum mit Gruppen- und Einzelarbeitsplätzen eingerichtet. Eine weitere Lernecke ist im ersten Obergeschoss in Planung.

Die bisherigen Profile B und E für Kaufleute EFZ werden abgeschafft, entsprechend ändert sich auch die Promotionsordnung. Englisch fungiert als erste Fremdsprache. Und Französisch wird für alle Lernenden im Wahlpflichtbereich obligatorisch, wobei gemäss individuellen Stärken zwischen zwei Niveaus gewählt wird. Im dritten Lehrjahr haben die Lernenden vier Optionen zur praxisnahen Vertiefung eines Handlungsbereichs. Die Lehrbetriebe sind bei der Entscheidungsfindung gefordert, sodass die Vertragsparteien spätestens Ende des dritten Semesters sich auf einen der vier Bereiche einigen (Finanzen, Kommunikation in der Landessprache (DE), Kommunikation in der ersten Fremdsprache (EN), Technologie). Hier kann die Branche des Lehrbetriebs ausschlaggeben. Branchenspezifische Vertiefungen werden zukünftig zudem stärker durch die überbetrieblichen Kurse geleistet. Im ersten Durchlauf werden alle vier Optionen von der KBL angeboten werden, um Erfahrungswerte bezüglich der Nachfrage zu sammeln. Die schulischen Abschlussprüfungen in den HKBs, teils mündlich und teils schriftlich, fallen kürzer aus. Sie sind neu auch von Lernenden zu absolvieren, die neben der Lehre die Berufsmaturität absolvieren und nun zusätzlich in ihren jeweiligen Unterrichtsfächern geprüft werden.

Die lehrbegleitende BM bleibt fächerorientiert

Gemäss dem BM-Rahmenlehrplan findet in den Berufsmaturitätsklassen keine Umstellung auf Unterricht in Handlungskompetenzbereichen statt. Die bisherigen Fächer bleiben bestehen. Um diese Lernende dennoch auf die Abschlussprüfungen EFZ vorzubereiten, werden sie mittels integrierten Trainingseinheiten vorbereitet. Beim Wechsel von der BM 1 ins EFZ ist die Übernahmen von Erfahrungsnoten nicht mehr möglich. Der Wechsel vom EFZ in eine BM-Klasse besteht am Ende des ersten Semesters.  Der Handlungskompetenzbereich E (Einsetzen von Technologien in der digitalen Arbeitswelt) wird von allen Lernenden in den ersten beiden Lehrjahren besucht, zählt jedoch für Berufsmaturitätsabsolventinnen nicht.

Nur leichte Änderungen der Lehrverträge

Gemäss den Ausführungen von Zita Wyss verändern sich die Lehrverträge nicht massgeblich.  Die Wahlpflichtbereiche sowie die Optionen zur praxisnahen Vertiefung werden nicht im Lehrvertrag vermerkt. Die Profilwahl zwischen E- und B-Profil entfällt mit deren Abschaffung. Das Anforderungsprofil an KV-Lernende verändert sich nicht minimal. Alle Lernende sollten bereit sein, ihre Kenntnisse in Englisch und in Französisch weiterzuentwickeln.

Im Anschluss an die Präsentation in der Aula bestand die Möglichkeit, sich auszutauschen und auf die KV-Leute der Zukunft anzustossen. In diesem Sinne: Viva!